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Erklärung zur Zugänglichkeit Stiftung Groningen & Partner

Erklärung
Die Stiftung Groningen & Partner ist bestrebt, ihre eigenen Online-Informationen und -Dienste in Übereinstimmung mit dem Vorläufigen Erlass der Regierung zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für den Inhalt der Website von Visit Groningen.

Konformitätsstatus: nicht konform
Die Visit Groningen-Website der Stiftung Groningen & Partner entspricht nicht der Vorläufigen Verordnung über die digitale Zugänglichkeit.

Die Merkmale der verschiedenen Status sind in den Anmerkungen unter der Überschrift Erläuterung der Konformitätsstatus beschrieben.

Erklärung zur Konformität
Diese Erklärung wurde am 23-09-2020 von einem Unterzeichner der Stiftung Groningen & Partner für'gesehen und genehmigt' unterzeichnet.
Position: Direktor.

Die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Erklärung wurde zuletzt am 23-09-2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben
Haben Sie ein Problem mit der Zugänglichkeit? Oder haben Sie eine Frage oder einen Kommentar zur Zugänglichkeit?
Wenn ja, kontaktieren Sie uns bitte unter info@groningenpartners.nl.

Was können Sie von uns erwarten?
- Sie erhalten innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Empfangsbestätigung.
- Wir werden Sie über den Verlauf und das Ergebnis informieren.
- Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Wochen bearbeitet.

Verfahren zur Durchsetzung
Sind Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Beschwerde bearbeitet wurde, nicht zufrieden? Oder haben wir nicht rechtzeitig geantwortet?
Dann können Sie sich an den Nationalen Ombudsmann wenden

 

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